Holding UG Jahresabschluss — ohne Steuerberater
Ihre Holding UG hat wenige Transaktionen, keine Mitarbeiter, keine Umsatzsteuer. Trotzdem zahlen viele Gründer 500-1.500 EUR pro Jahr an einen Steuerberater für einen Jahresabschluss, der auf einem Blatt Papier Platz hätte.
Was muss die Holding UG abgeben?
- 1. E-Bilanz — Bilanz + GuV im XBRL-Format an das Finanzamt (§5b EStG)
- 2. KSt-Erklärung — Körperschaftsteuer (15% auf Gewinn)
- 3. GewSt-Erklärung — Gewerbesteuer (Hebesatz × 3,5% Messbetrag)
- 4. USt-Erklärung — bei §19 Kleinunternehmer: alle Felder 0 EUR
- 5. Bundesanzeiger — Offenlegung der Bilanz (§325 HGB)
Wie funktioniert UGtax?
- Bankexport herunterladen (XML, CSV oder XLSX von Ihrer Bank)
- Auf ugtax.de hochladen — Transaktionen werden automatisch nach SKR04 klassifiziert
- Klassifizierung prüfen und ggf. korrigieren
- E-Bilanz, Filing Guide, Buchungsjournal und Bundesanzeiger-Dokument herunterladen
- Optional: E-Bilanz direkt via ELSTER übermitteln (Self-Hosting mit ERiC)
Für wen ist UGtax geeignet?
UGtax ist für Kleinstkapitalgesellschaften (§267a HGB) mit einfacher Buchführung: Holding UGs, Vermögensverwaltende UGs, UGs ohne Mitarbeiter. Wenn Sie Umsatzsteuer-Regelbesteuerung, verdeckte Gewinnausschüttungen oder Verrechnungspreise haben, brauchen Sie einen Steuerberater.