Holding UG Jahresabschluss - ohne Steuerberater

Auch eine Holding UG mit wenigen Buchungen benötigt einen ordnungsgemäßen Jahresabschluss. Prüfen Sie vor der eigenen Erstellung die Tätigkeit der Gesellschaft, die Eröffnungswerte und die Abgabepflichten. Ein Bankexport allein bildet nicht den vollständigen Abschluss ab.

Was muss die Holding UG abgeben?

  • 1.E-Bilanz - Bilanz + GuV im XBRL-Format an das Finanzamt (§5b EStG)
  • 2.KSt-Erklärung - maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen; zusätzliche Feststellungen und Solidaritätszuschlag prüfen
  • 3.GewSt-Erklärung - auf Basis des Gewerbeertrags nach den maßgeblichen steuerlichen Anpassungen
  • 4.Umsatzsteuerliche Erklärungspflichten - nach aktuellem §19 UStG entfällt für Kleinunternehmer grundsätzlich die reguläre Jahreserklärung; Sonderfälle und Aufforderungen des Finanzamts bleiben zu prüfen
  • 5.Unternehmensregister - gesonderte Offenlegung für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2022; Hinterlegung nur bei erfüllten Voraussetzungen

Wie funktioniert UGtax?

  1. Bankexport herunterladen (XML, CSV oder XLSX von Ihrer Bank)
  2. Auf ugtax.de hochladen - Transaktionen werden automatisch nach SKR04 klassifiziert
  3. Klassifizierung prüfen und ggf. korrigieren
  4. Buchführungsunterlagen und Filing Guide herunterladen; das erforderliche Format der Offenlegungsunterlagen gesondert prüfen
  5. Optional: E-Bilanz direkt via ELSTER übermitteln (Self-Hosting mit ERiC)

Für wen ist UGtax geeignet?

UGtax unterstützt einfache Buchführungsabläufe. Wenige Buchungen bedeuten nicht automatisch Kleinstkapitalgesellschaft: §267a Abs. 3 HGB schließt bestimmte passive Holdinggesellschaften aus. Prüfen Sie die Voraussetzungen und den erforderlichen Umfang der Unterlagen. Bei komplexer Umsatzsteuer, Ausschüttungen, Konzernvorgängen oder unklarer Bilanzierung ist individuelle Beratung sinnvoll.

Offizielle Quellen